Welche Formen von Rechtsgeschäften lassen sich unterscheiden? Nennen Sie jeweils ein Beispiel.
Textform: Geregelt in § 126b, Beispiel: Widerrufsbelehrung (Art. 246 § 1, 2 EGBGB
Schriftform: Geregelt in § 126 BGB,
Elektronische Form: Geregelt in § 126a BGB,
Öffentliche Beglaubigung: Geregelt in § 129 BGB, Ausschlagung einer Erbschaft § 1945 BGB
Notarielle Beurkundung: Geregelt in § 128 BGB, Grundstückskaufvertrag (§ 311b BGB)