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Patentrecht

🗺️Paragraphenübersicht

Überblick über Paragraphen (Eigene Darstellung)

🪧Was ist ein Patent?

  • Technisches Schutzrecht, dass bestimmte Auflagen erfüllen muss
  • Zeitlich befristetes Ausschließlichkeitsrecht
    • Patentinhaber wird zugestanden anderen das Patent zu nutzen
    • Wirtschaftspolitisch ist Patent kein Monopol

⁉️Sinn und Zweck eines Patents

Vier klassische Theorien:
  1. 1.
    Eigentumstheorien: Herrschaftsrecht über geistige Leistung
  2. 2.
    Offenbarungstheorie: Interessen der Allgemeinheit. Gesellschaft soll davon profitieren, dass jemand eine Entwicklung gemacht hat.
  3. 3.
    Belohnungstheorie: Belohnung des Erfinders, weil er für Gesellschaft Erfindung gemacht hat.
  4. 4.
    Ansporntheorie: Ansporn aus Belohnung und Verwertungsmöglichkeiten

🧭Ausschließlichkeitswirkung

  • Geregelt in § 9 PatG
  • Allein der Patentinhaber ist befugt, das Patent im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen.
  • Jedem Dritten ist es verboten:
    • ein Erzeugnis herzustellen etc. das Gegenstand des Patents ist
    • ein Verfahren anzuwenden, das Gegenstand das Patent ist. Patentverletzung erfolgt bei Anwendung des Verfahrens z. B. Patentgeschützte Routine in Software ist bei Besitz der Software keine Verletzung. Bei Ausführung der Software schon. [...] oder Anbietung im Geltungsbereich des Gesetzes.
    • Ein Erzeugnis anzubieten oder in Verkehr zubringen ..., dass mit dem patentierten Verfahren erstellt wurde. Kombination aus oben. Auf Erzeugnis gibt es keinen Patenschutz. Auf Verfahren schon.
  • Es muss nicht unbedingt Geld verdient werden.

🗃️Überblick Patentsystem

  • Organisation nach Territorialitätsprinzip d. h. jeder Staat definiert eigene Regeln z. B. Prüfungen, Anfechtbarkeit etc.
  • In Deutschland geregelt im PatG. Europäisches Patentübereinkommen EPÜ kann auch Patente mit Wirkung für Deutschland abtreten. Deutschland hat also Rechte abgetreten. PatG wurde dafür harmonisiert.
  • Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) ist ein Vertrag dem eine große Zahl von Ländern beigetreten sind.
    • Es werden keine Patente erteilt. Patente werden durch einzelne Länder / Europäisches Patentamt erteilt
    • Es ist ein übergeordnetes, vorgeschaltetes Anmelde- und Recherche verfahren.

⏳Patentierungsvoraussetzungen

  • Geregelt in § 1 PatG, Art. 52 EPÜ
  • Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie:
    • neu sind
    • auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und
    • gewerblich anwendbar sind
  • Neuheit:
    • Geregelt in § 3 PatG, Art. 54 EPÜ
    • Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht Stand der Technik gehört.
    • Man sollte nicht das, was man erfunden hat, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben d. h. Möglichkeit Kenntnis zu nehmen, einräumen.
    • Vgl. Diplomarbeit, die Erfindung enthält und in Bibliothekskatalog eingestellt wurde.
  • Stand der Technik:
    • Geregelt in § 3 PatG, Art. 54 EPÜ
    • Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind.
    • Zeitrang der Anmeldung ist Anmeldetag. Man kann in anderen Ländern ebenfalls zu diesem Tag anmelden.
  • Neuheit:
    • Liegt nicht mehr vor, wenn die Erfindung bereits vor dem Anmeldetag der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Dies umfasst:
      1. 1.
        schriftlich (sämtliche Vereinbarungen)
      2. 2.
        mündlich (Seminar, Messe, Tagung)
      3. 3.
        in einem Produkt z. B. Ausstellung des Produkts
    • Entgegenwirken mit Geheimhaltungsvereinbarung. Man sollte Adressatenkreis steuern. Dann kann man argumentieren, dass es nicht der Öffentlichkeit bekannt gemacht wurde.
  • Erfinderische Tätigkeit:
    • Geregelt in § 4 PatG, Art. 56 EPÜ
    • Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ableiten lässt.
  • Keine Erfindungen sind dem § 1 Abs. 3 PatG:
    • Entdeckungen (...)
    • ästhetische Formschöpfungen
    • Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, (...) sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen
    • Wiedergabe von Informationen
    • Obacht: Nur Programme als solches sind nicht patentierbar, kommt noch was hinzu, ist es das ggf. patentierbar.
  • Erfinder:
    • Erfinder, ist derjenige, der das technische Problem mit technischen Mitteln einer Lösung zugeführt, also die technische Regel entwickelt hat.
    • Bei Doppelerfindungen (zeitgleiche Erfindung) steht demjenigen das Recht auf das Patent der Erfindung als erstes beim Patentamt angemeldet hat.
    • Erfindung kann übertragen werden z. B. auf Arbeitgeber übergehen.
    • Auch Erfindergemeinschaft d. h. mehrere Erfinder möglich.

🧑‍🔬Arten der Erfindung

  • Erzeugnispatent: (körperliche) Sache mit spezifischen technischen Eigenschaften
  • Verfahrenspatent: technisches Handeln mit evtl. mehreren Verfahrensmaßnahmen
    • Beispiel: Funktionsweise von Regelungsmechanismen

🐌Anmeldeverfahren

  • Geregelt in § 34 PatG Abs. 3.
  • Schriftliche Anmeldung mit:
    • Name des Anmelders
    • Antrag auf Patenterteilung (enthält kurz die Erfindung erklärt)
    • Patentanspruch bzw. Patentansprüche
    • Beschreibung
    • ggf. erforderliche Zeichnungen
    • Erfinderbenennung (bis 15 Tage nach Anmeldung; geregelt in § 37 PatG)
    • Anmeldegebühr (gem. Patentkosten-Gesetz)
Ablauf nationale Anmeldung in Deutschland:
(Hössle; 2020)
  • Anmeldung kann auch in anderer Sprache eingereicht werden. Nach 3 Monaten (bei anderen Sprachen) und 12 Monaten (bei Englisch und Französisch) ist Übersetzung erforderlich.
Ablauf europäische Anmeldung:
(Hössle; 2020)
  • Anmeldung in deutsch, englisch oder französisch.
  • Recherche ist nicht optional.
  • Man erhält nur Bündelpatent muss i. d. R. nationale Phase eingeleitet werden. D. h. es sind weitere Aktionen notwendig.
Ablauf internationale Anmeldung:
(Hössle; 2020)
  • Man muss schauen, welches Anmeldeamt ist zuständig und welche Sprache ist dann notwendig.
  • Es erfolgt internationale Recherche, die beantragt und bezahlt werden muss.
  • Internationale vorl. Prüfung ist optional.
  • Mit Überführung in nationale Phase beginnt eigentliche Patenterteilung. Vornahme durch z. B. Europäisches Patentamt.
  • PCT-Anmeldung ist also ein Bündel von nationalen Anmeldungen, das ab gewissem Zeitpunkt in nationale Verfahren zerfällt.

💊Wirkung des Patents

  • Geregelt in § 14 PatG Art. 69 EPÜ
  • Der Schutzbereich des Patents und der Patentanmeldung wird durch den Inhalt der Patentansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnung sind jedoch zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen.
  • Beschreibung / Zeichnung sollte sorgfältig ausgearbeitet werden.

⛔Verbotene Benutzungshandlungen

  • Geregelt in § 9 PatG.
  • Für geschütztes oder durch geschütztes Verfahren hergestelltes Erzeugnis:
    • Herstellen
    • Anbieten
    • In Verkehr bringen
    • Gebrauchen
    • Zu den genannten Zwecken einführen oder Besitzen
  • für geschütztes Verfahren:
    • Anwenden oder (bösgläubig) anbieten.

🙋Einspruchsverfahren

(Hössle; 2020)

🌄Anmeldetag

  • Geregelt in § 35 (1), Art 80 EPU
  • Mit Zuerkennung des Anmeldetags wird Priorität der Anwendung gesichert. (Erstanmelderprinzip)
  • Vorliegen muss
    • Identität des Anmelders (z. B. Name) muss vorgestellt werden
    • Antrag
      • Wer Anmelder ist
    • Beschreibung der Erfindung
      • Muss Angaben enthalten, die dem Anschein nach als Beschreibung anzusehen sind.
      • Weil Formalprüfer kann nicht nachvollziehen, ob Beschreibung sinnvoll.
    • Figuren
      • Nur wenn in Beschreibung Bezug genommen wird.
      • Tag, an dem Figuren vollständig vorliegen, wird dann Anmeldetag
  • Nicht erforderlich sind
    • ausformulierte Patentansprüche
    • Gebührenzahlung
    • Spracherfordernis (z. B. beliebige Sprache)

👣Einreichung der Anmeldung

  • beim zuständigen Amt (DPMA, EPA, nationale Ämter, OMPI)
  • direkt / per Post (ungünstig, weil man Anmeldetag nicht kennt), Fax, elektronisch
  • Formatanforderungen an Datei z. B. PDF müssen berücksichtigt sein.
  • Über Patentinformationszentrum

🎀Aufbau der Patentanmeldung

  • Titel
  • Einleitung
  • Stand der Technik
  • ggf. Aufgabenstellung
  • Kurzbeschreibung der Erfindung
  • Kurzbeschreibung der Figuren
  • Ausführliche Beschreibung der Erfindung anhand der Figuren
  • Ansprüche
    • Patentanspruch sollte formuliert werden, wenn genügend Zeit besteht.
  • (Zusammenfassung)

✅Patentstrategie

  • Stand der Technik, Schutzfähigkeit
  • Benutzungsattraktivität für Wettbewerber
  • Aufwendigkeit einer Umgehungslösung
    • Hoher Aufwand für Umgehungslösung
  • Wahrnehmbarkeit, Nachweisbarkeit
  • Patentportfolio
    • Man erzeugt sich Ruf als Innovationsführer z. B. BOSCH
  • Stärkung der Vertragssituation
    • Wenn man aus starken Patentportfolio schöpfen kann, kann man im Streitfall ggf. selbst Wettbewerber verklagen.
  • Lizenzeinnahmen: Je attraktiver eine patentierte Problemlösung für den Wettbewerber ist, desto wahrscheinlicher
  • Verbieten: Behinderung von Wettbewerbern zur Verbesserung der eigenen Marktposition
  • Abschrecken: Wettbewerber müssen beim Einsatz eigener Patente mit Gegenangriffen rechnen.
  • Lizenztausch: Geigenseitige Gewährung von Lizenzen verschafft beiden Partnern Freiräume
  • Schutz gegen Nachahmung: Die kostenlose Übernahme eigener Entwicklungsergebnisse durch Wettbewerber wird verhindert.
  • Zwingen zu "Design" Around: Der Zang, Patente umgehen zu müssen, führt bei Wettbewerbern zu Nachteilen.
  • Reputation: Patente werden als Ausweis innovativer Stärke gewertet.

👩‍⚖️Patentanwalt

  • unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 PAO) d. h. Anwendung des Rechts zwischen den Menschen / Institutionen
  • übt einen freien Beruf aus (§ 2 PAO) d. h. Tätigkeit ist unabhängig / selbstständig.
  • Voraussetzung:
    • Technische Befähigung
    • Erforderliche Rechtskenntnisse

👶Ausbildung zum Patentanwalt

  • Abgeschlossenes technisch-naturwissenschaftliches Studium
  • Mind 1 Jahr technische Tätigkeit
  • Mind. 34 Monate Ausbildung auf dem Gebiet des gewerbl. Rechtsschutzes
    • 26 Monate in Kanzlei
    • Begleitet von Fernstudium allg. Recht
    • 8 Monate "Amtsjahr"

🍦Aufgaben des Patentanwalts

  • Patente / Gebrauchsmuster
    • Darf alleine vertreten vor dem Bundesgerichtshof
  • Marken
  • Geschmacksmuster
  • Sortenschutz
  • Halbleiterschutz
  • Arbeitnehmererfindungsrecht
  • Softwareschutz

🧑‍💻Computerprogramm

  • Software an sich ist nicht patentfähig
  • Softwareerfindungen sind patentierbar, falls gem. § 1 Abs. 1 PatG:
    • Patenten werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind
    • Auf allen Gebieten der Technik bedeutet, dass nur technische Erfindungen patentierbar sind

🛩️Urheberrecht

  • notwendig ist Individualität, aber nicht geschützt ist routinemäßiges/ allgemeines Verwandtes
  • Nicht geschützt sind Ideen und Grundsätze Schnittstelleninformationen, Pflichtenheft, Handbücher

🏫Patentschutz

  • Patentschutz nur dann, wenn die Lösung des konkreten technischen Problems neu ist und auf erfinderischer Tätigkeit beruht.
  • Außerhalb der Technik liegende Anweisungen genügen in diesem Zusammenhang nicht; sin sind nur in dem Umfang von Bedeutung, in dem sie auf Lösung de technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen. D. h. Algorithmus muss konkrete technische Lösung entfalten.

🥊Patentschutz vs. Urheberschutz bei Software

Thema
Patentrecht
Urheberrecht
Entstehung
Anmeldung/Prüfung/Erteilung
Programmierung
Schutzgrenze
kein Schutz für „Software als solche“
kein Schutz für Ideen u. Grundsätze/ Algorithmen
Schutzumfang
Schutz v.Ideen u. Lösungsprinzipien
Schutz gegen Vervielfältigung, Internetverbreitung, Internetverbreitung, Umarbeitung d. Programms in Programms in konkreterForm
Dauer
20 Jahre nach Anmeldung
70 Jahre nach Tod. d. Urhebers